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Die 2 Meter Regel in Baden Württemberg verhindert, dass Kinder anspruchsvolle Strecken mit dem Mountainbike üben können. Mit der 2 Meter Regel wollte man Unfälle zwischen Wanderern und Radfahrern verhindern. Für diese Unfallgefahr gibt es jedoch keine Belege, insbesondere sind keine Unfälle zwischen Kindern und Wanderern bekannt. Laut StVO müssen Kinder bis zum 8. LJ. mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen. Kinder werden damit leider gezwungen, versteckt hinter geparkten Fahrzeugen und anderen Sichthindernissen zu fahren. Auf dem Bürgersteig kann häufig kein Sicherheitsabstand zu sich plötzlich öffnenden Autotüren eingehalten werden. Dies kann zu gravierenden Gefährdungssituationen führen. Ich halte es für sicherer, zusammen mit den Kindern auf der Fahrbahn zu fahren.